Abmahnung Waldorf Frommer für die US-Serie THE AMERICANS

Abmahnung Waldorf Frommer für die US-Serie THE AMERICANS
06.05.2013530 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung der US-Serie THE AMERICANS ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eins pauschalen Vergleichsbetrages.

Die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER versenden weiter Abmahnungen im Auftrag der TWENTIETH CENTURY FOX HOME ENTERTAINMENT GERMANY GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung verschiedener US-Serien. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist die US-SERIE THE AMERICANS - STAFFEL 1. Betroffenen wird von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer  vorgeworfen, einzelen Episoden der Serie The Americans - Staffel 1im Rahmen einer Tauschbörse Dritten zum kostenlosen Download angeboten zu haben.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER für den von ihnen vertretenen Rechteinhaber die Abgabe einer lebenslänglich bindenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen einzelner Episoden der Serie The Americans.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Gerade für Sereienliebhaber wird es wichtig sein, eine Unterlassungserklärung zu verfassen, die weitere Abmahnungen (Folgeabmahnungen) für andere Episoden der Serie bzw. für andere Serien, an denen die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Verwertungsrechte hat, auszuschließen. Kostspieliege Folgeabmahnungen bzw. Mehrfachabmahnungen lassen sich durch die Abgaber sog. vorbeugender Unterlassungserklärungen verhindern. 

Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von mind. 471,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER im Auftrag der TWENTIETH CENTURY FOX HOME ENTERTAINMENT GERMANY GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung der US-SERIE THE AMERICANS erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Rheinstraße 11
D-12159 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de