Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH
02.05.2013410 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung des Musikalbums RECORD COLLECTION von Mark Ronson & The Business Intl. ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 956 EUR.

Die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER versenden weiter Abmahnungen im Auftrag der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GmbH . Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Musikalbum RECORD COLLECTION von Mark Ronson & The Busniness Intl. Betroffenen wird von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer  vorgeworfen, das Musikalbum RECORD COLLECTION  im Rahmen einer Tauschbörse Dritten zum kostenlosen Download angeboten zu haben.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER für den von ihnen vertretenen Rechteinhaber die Abgabe einer lebenslänglich bindenden, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Albums Record Collection in Höhe von 956,00 EUR.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Sony Music Entertainment Germany GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Da das Musikalbum Record Collection cht das einzige im Repertoire der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GmbH ist, kann es zu kostspieligen Folgeabmahngen kommen, die durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung vermeidbar sind. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 956,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden.

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER im Auftrag der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Musikalbums Record Collection erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Sievers & Collegen
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