Abmahnung Nexus 2 | Abmahnung WeSaveYourCopyrights | Hilfe hier!

Abmahnung Nexus 2 | Abmahnung WeSaveYourCopyrights | Hilfe hier!
27.04.2013437 Mal gelesen
Lesen Sie hier, was bei einer Abmahnung von Wesaveyourcopyright wegen Nexus 2 zu tun ist. Bundesweite Hilfe zu fairen Pauschalpreisen.

Rechtsanwalt Christian Weber mahnt im Auftrag des Rechteinhabers reFX Audio Software Inc. das illegale Verbreiten der Software Nexus 2 in Internettauschbörsen ab.

Was ist der Vorwurf?

Dem Abgemahnten wird ein illegales Verbreiten der Software in Internettauschbörsen vorgeworfen. Diese Datei verbreitet man bereits (wenn auch oft ungewollt) bereits während des Downlods.

Was fordert die Kanzlei Wesaveyourcopyrights?

Die Kanzlei fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie EUR 3.000,00 Schadensersatz. Dies ist das übliche Vorgehen bei einer Urheberrechtsverletzung. 

Was muss ich tun?

Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung müssen Sie schnellstmöglich reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie "nichts gemacht" haben. In der Regel hat jemand die behauptete Tat begangen, die Frage ist, ob der Anschlussinhaber dafür selbst haftet. Eventuell entfällt die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers. Diese Frage kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt wie Matthias Hechler bestens beantworten. 

Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von We Save Your Copyrights kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de