Abmahnung unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen - Rasch Rechtsanwälte für EMI Music Germany - Walking On A Dream - Empire Of The Sun

Abmahnung Filesharing
24.04.2013 536 Mal gelesen
Rasch Rechtsanwälte verschicken ABMAHNUNG im Auftrag der EMI Music Germany - Gegenstand der ABMAHNUNG ist die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen der Künstlergruppe Empire Of The Sun - Walking On A Dream (Album). Gefordert wird eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung von 1200 EUR.

April 2013:

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für EMI Music Germany GmbH & Co. im März / April 2013: Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Mit Abmahnung z.B. vom 27.03.2013 gehen die Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der  EMI Music Germany GmbH & Co. KG  wegen "unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen in Tauschbörsen" gegen Internetanschlussinhaber vor. Über den Internetanschluss soll diesmal das das Album  Walking On A Dream der Künstlergruppe Empire Of The Sun mittels des Filesharing in Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Hierzu wird in der Abmahnungd ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit angegeben.

Von einem mit der Überwachung von Filesharing-Netzwerken beauftragten Dienstleistungsunternehmen seien die in der Abmahnung genannten Tonaufnahmen und der ersichtlichen Daten einer unlizenzierten öffentlichen Zugänglichmachung des Albums festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert worden.

Genannt wird hierbei:

IP-Nr

Datum / Uhrzeit

Dateiname

Zur Ermittlung der für die Rechtsverletzung verantwortlichen Person sei ein Auskunftsverfahrens vor dem Landgericht durchgeführt worden.

Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts habe der Provider durch Auskunft Name und Anschrift des zur jeweiligen IP-Adresse gehörenden Anschlussinhaber mitgeteilt.

Für die Rechtsverletzung sei der Anschlussinhaber daher verantwortlich.

Von dem Anschlussinhaber wird unter Setzung einer kurzen Frist  bis zum  die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie  die Zahlung eines Pauschalbetrages von 1200,00 EUR gefordert.

Kommentar:

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber  oder durch denselben Rechtinhaber muss gesehen werden. Es gibt aber Möglichkeiten, Folgeabmahnungen zu verhindern.

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte  nicht ohne Prüfung unterschrieben werden. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen empfiehlt sich regelmäßig eine Neuformulierung im Sinne einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für  Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen werden. Es gibt keine Halterhaftung des Anschlussinhabers.

Es kommt alternativ auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.

 Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

Hauptniederlassung Schwäbisch Hall:
KANZLEI WEINER
Stauffenbergstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Telefon:  0791-949477-10
Telefax:  0791-949477-22

Zweigstelle Karlsruhe:
Emmy-Noether-Straße 17
Technologiepark
76131 Karlsruhe

Telefon:  0721-623891-30
Telefax:  0721-623891-33

Email: info@ra-weiner.de
www.ra-weiner.de 

Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.