Rainer Munderloh, FAREDS, Waldorf Frommer od. Sasse & Partner versenden i.A. unterschiedlicher Auftraggeber Filesharingabmahnungen!!

Rainer Munderloh, FAREDS, Waldorf Frommer od. Sasse & Partner versenden i.A. unterschiedlicher Auftraggeber Filesharingabmahnungen!!
19.04.2013300 Mal gelesen
Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, wird i.d. R. eine Abmahnung verschickt. Sollte Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT!

Auf das Aussprechen der urheberrechtlichen Abmahnung haben sich eine Vielzahl von Kanzleien spezialisiert, die von unterschiedlichen Rechteinhabern mit dieser Tätigkeit beauftragt werden. 

So spricht Rechtsanwalt Rainer Munderloh für die RGF Productions Ldt. Abmahnungen aus.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird z.B. von der  Elegant Angel Productions mit dem Versenden von Abmahnungen beauftragt. 

Rechteinhaber wie Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH oder Constantin Film Verleih GmbH lassen die urheberrechtlichen Verstöße durch die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgen. 

Aber auch Rechteinhaber wie Splendid Film GmbH (The Expendables 2 - Back for War) oder  WVG Medien GmbH ( The Walking Dead) lassen Verstöße abmahnen. Diese Rechteinhaber werden z.B. von der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg vertreten. 

Die jeweilige Abmahnkanlzei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. 

Dennoch gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de