Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch für EMI Music

Abmahnung Filesharing
09.04.2013835 Mal gelesen
Vorwurf angeblicher Urheberrechtsverletzungen bzgl. des Albums „The Beach Boys - That’s Why God Made the Radio“

Wer glaubt, Filme, Musik und Software schnell und kostenlos über eine der vielen Filesharing-Börsen (p2p) zu erhalten, der dürfte eine große Überraschung erleben, wenn er anschließend einen Brief z.B. der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in seinem Briefkasten findet.

Diese Anwälte mahnen nämlich Internetanschlussinhaber im Auftrag der Musikrechte-Inhaberin EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab, da sie angeblich ein urheberrechtlich geschütztes Werk unerlaubt im Internet zugänglich gemacht und damit die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt haben sollen.

Gegenstand der Abmahnungen ist das Musikalbum:

"That's Why God Made the Radio" der Beach Boys.

Behauptet wird, dass das Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Viele Filesharing-Nutzer wissen dabei nicht, dass beim Herunterladen eines Werkes gem. der Funktionsweise von Internet-Tauschbörsen Inhalte, die sich bereits auf dem eigenen Rechner befinden, zeitgleich wiederum anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand der Rechtsverletzung ist also auch schon durch das vermeintlich alleinige Downloaden erfüllt.

Durch die angebliche Tathandlung seien der EMI Music Germany GmbH & Co. KG somit diverse Ansprüche entstanden:

- Anspruch auf Unterlassung

- Anspruch auf Schadensersatz

- und unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung auch erhebliche Ersatzansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei.

Von den betroffenen Anschlussinhabern wird also unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Dabei wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot unterbreitet, bei dem mit dessen Annahme die Auftraggeberin sämtliche bzgl. des ausgewiesenen Verstoßes entstandenen Ansprüche als abgegolten ansehe. Die Höhe dieses Vergleichsbetrages beträgt 1.200,00 EUR.

Wie sollte man sich als Betroffener nun in so einem Fall verhalten?

Nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin