Abmahnung Waldorf Frommer | How I Met Your Mother, Homeland, Sons of Anarchy, Modern Family, New Girl - was tun?

Abmahnung Waldorf Frommer | How I Met Your Mother, Homeland, Sons of Anarchy, Modern Family, New Girl - was tun?
07.04.2013981 Mal gelesen
Lesen Sie hier, was bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen How I Met Your Mother, Homeland, Sons of Anarchy, Modern Family und New Girl zu tun ist. Wir beraten Sie bundesweit.

Keine Panik! Bleiben Sie ruhig. Wir helfen Ihnen.

Uns liegen (Stand Anfang April 2013) Abmahnungen von Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Germany vor. 

Gegenstand der Abmahnung sind Folgen der beliebten Serien How I Met Your Mother, Homeland, Sons of Anarchy, Modern Family und New Girl. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist Rechteinhaber an diesen Folgen und lässt die abgemahnten Internet-Anschlussinhaber anwaltlich auffordern, das illegale Verbreiten der genannten Folgen (z. B. New Girl - Staffel 2 - Folge 12 / How I Met Your Mother - Staffel 8 - Folge 10) in Tauschbörsen zu unterlassen. Man habe den jeweiligen Internetanschluss als Quelle eines Filesharing-Angebots dieser Filme beweissicher recherchiert. Die Anwälte Waldorf Frommer fordern als Schadensersatzpauschale den Betrag von EUR 471,00 (EUR 150,00 Schadensersatz und 321,00 sonstige Kosten).

Dies als gegeben vorausgesetzt, ist der Anschlussinhaber eventuell verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Kosten zu ersetzen sowie Lizenzgebühren zu bezahlen. 

Hat der Anschlussinhaber die Tat selbst begangen, bleibt tatsächlich wenig Spielraum für eine Verteidigung. Hat die Tat jedoch ein anderer begangen, so ist umstritten, ob der Anschlussinhaber haftet. Die besten Chancen hat er, sofern man den Täter benennen und die Einhaltung der Prüfungs- und Überwachungspflichten nachweisen kann. In diesen Fällen haftet der Anschlussinhaber eventuell überhaupt nicht.

Machen Sie keine Experimente!

Die Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen ist keinesfalls so einfach, wie sie im Internet von juristischen Laien und oft auch in der Presse von einfältigen Journalisten beschrieben wird. Es gilt in Deutschland nach wie vor die strenge Anschlussinhaberhaftung, die sehr genau geprüft werden muss.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.