Top 100 Single Charts Abmahnung - Mehrfachabmahnung möglich von z.B. Fareds, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner od. WeSaveYourCopyrights

Top 100 Single Charts Abmahnung - Mehrfachabmahnung möglich von z.B. Fareds, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner  od. WeSaveYourCopyrights
04.04.2013766 Mal gelesen
Immer wieder werden einzelne Songs aus den Top 100 Single Charts abgemahnt. Der sog. Chart-Container beinhaltet dabei sämtliche Musikstücke der jeweiligen aktuellen Top 100 Charts.

Aktuell werden Verstöße an dem Song "DJ Antoine -  Bella Vita"  aus den Top 100 Charts vom 11.03.2013 im Auftrag von Jens Kindervater und Frank Bülles von der Kanzlei Fareds abgemahnt. 

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe den Chart-Container mit allen 100 Songs über ein Filesharingprogramm illegal zum Upload angeboten. Die Abmahnkanzlei fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz. 

Die Besonderheit einer solchen Abmahnung eines einzelnen Werkes aus den Top 100 Single Charts liegt darin, dass theoretisch für jedes einzelne Musikstück eine Abmahnung vom jeweiligen Rechteinhaber ausgesprochen werden kann. Es drohen Mehrfachabmahnung, die in der Summe einen Abmahnbetrag von 10.000,- € und mehr schnell übersteigen können. Uns sind mehrere Kanzleien bekannt, die ebenfalls Verstöße an solchen Chart-Containern für Ihre Auftraggeber aussprechen. Hierzu zählen z.B. :

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Adminstration GmbH

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Zooland Music GmbH

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

Dass jeder einzelne Rechteinhaber die gleiche Rechtsverletzung dokumentiert hat und diese abmahnt, ist sehr unwahrscheinlich.  Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass zumindest ein Teil der Rechteinhaber abmahnt. Nach unseren Erfahrungen sind 4 -13 Abmahnungen unterschiedlicher Abmahnkanzleien und Rechteinhaber aufgrund derselben Rechtsverletzung eines Chart-Containers durchaus realistisch. Auch bei dieser Anzahl von Abmahnungen ist die Summe der Abmahnbeträge, die von den Kanzleien gefordert wird, als existenzbedrohend einzuschätzen. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de