Unterschiedlichste Rechteinhaber lassen durch Anwälte urheberrechtliche Verstöße abmahnen. Nachfolgend ist eine Auswahl an Rechteinhaber und beauftragten Kanzleien aufgelistet.
Rechtsanwalt Tobias Selig u.a. im Auftrag der AEGIS Multimedia Service GmbH
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer z.B. im Auftrag Warner Bros. Entertainment GmbH
Die Rechtsanwälte Sasse & Partner z.B. im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH
Auch weitere Kanzleien wie z.B. Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder Schulenberg und Schenk, beide aus Hamburg, versenden Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen.
Die Kanzleien machen dabei ähnliche Ansprüche geltend. Die Kanzleien fordern im Namen ihrer Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes gefordert.
Die Abmahnkanlzei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht.
Dennoch gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren. Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.
Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Johnsallee 62
20148 Hamburg
Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
Email: mail@abmahnsoforthilfe.de
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