Waldorf Frommer | Abmahnung | Constantin Film Verleih GmbH | Parker (Film)

Waldorf Frommer | Abmahnung | Constantin Film Verleih GmbH | Parker (Film)
26.03.2013296 Mal gelesen
Seit 2008 vertreten wir über 600 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. In einem aktuellen Fall wurde uns eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Zusammenhang mit dem Film „Parker (Film)“ der Firma Constantin Film Verleih GmbH zur Bearbeitung übergeben.

Seit 2008 vertreten wir über 600 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. In einem aktuellen Fall wurde uns eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Zusammenhang mit dem Film "Parker (Film)" der Firma Constantin Film Verleih GmbH zur Bearbeitung übergeben.

Die Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen der Kanzlei Waldorf Frommer folgt dabei immer demselben Muster. Es werden dem Leser verschiedene Fragen gestellt:

  • Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?
  • Was sind die rechtlichen Konsequenzen?
  • Was bedeutet das für Sie?
  • Wann ist die Auseinandersetzung beendet?
  • Wo finde ich weitere Informationen?

Zunächst wird dabei auf ein illegales Angebot zum Herunterladen verwiesen.

Des Weiteren wird auf das zivilrechtliche Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider des Abgemahnten gem. § 101 UrhG hingewiesen.  Sodann wird hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung eine äußerst knapp bemessene Frist gesetzt (wenige Tage, 12 Uhr).

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 956,00 €.   Hierbei werden 450,00 € Schadenersatz sowie 506 € Rechtsanwaltskosten gefordert.

 

 Wie ist zu reagieren?

Unsere Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf Frommer hat gezeigt, dass die Gegenseite durchaus gewillt ist, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Wir vertreten in diesem Zusammenhang auch Mandanten in Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in München, die sich bewusst gegen eine Zahlung an die Gegenseite entschieden haben.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir die verschiedenen "Eskalationsstufen" einer Filesharing Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einschätzen und für unsere Mandanten entsprechen reagieren.

Seit 2008 haben wir bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

Wir bieten Ihnen:

  • ein erste kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren)  Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de