Der Vorwurf wiegt schwer: Den Empfängern der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Schutt & Waetke aus Karlsruhe wird vorgeworfen, dass über ihren Internetanschluss der Kinofilm "End of Watch" in Tauschbörsen wie BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Kanzlei versendet massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 750,00 EUR.
Empfängern derartiger Abmahnungen wird generell davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil diese Unterlassungserklärung vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet wird und zudem ungünstige Formulierungen enthält. Um Abzocke, wie manche meinen, handelt es sich jedoch nicht.
Den geforderten Betrag sollten die Abgemahnten nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, weitere Informationen erhalten Sie unter www.rechtsanwalt-metzler.de/filesharing-abmahnung/.