Abmahnung durch Bindhardt Lenz, FAREDS, Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder Waldorf Frommer wg. Filesharing erhalten? Wir helfen bundesweit.

Abmahnung Filesharing
24.03.2013614 Mal gelesen
Nach wie vor werden eine Vielzahl von Abmahnungen wg. Filesharing z.B. durch die o.g. Kanzleien ausgesprochen. Inhaltlich sind die Abmahnungen ähnlich. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung geforder sowie eine Vergleichszahlung angeboten. Das Problem: Die Höhe der Zahlung!

Vergleichsweise "günstig" ist eine Abmahnung durch Bindhardt Lenz oder eine Abmahnung durch FAREDS. Diese Abmahnungen beinhalten häufig den Vorwurf einen Song illegal in Internettauschbörsen verbreitet zu haben. Das Vergleichsangebot liegt dann bei 400,-- € (Bindhardt Lenz) oder 450,-- € (FAREDS).

Allerdings beinhalten diese Abmahnungen eine große, weitere Gefahr. Häufig besteht der Vorwurf den Song im Rahmen des Download / Uploads z.B. der German Top 100 Single Chats verbreitet zu haben. In solchen Konstellationen erhält der Betroffene in aller Regel weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber. Schnell können Forderungen von mehreren tausend Euro erhoben werden!

"Teurer" sind Abmahnungen durch Waldorf Frommer. Die Kanzlei vertritt eine Reihe von namhaften Musik-/Filmrechteinhabern und verfolgt Urheberrechtsverletzungen an (aktuellen) Filmen und Musikalben. In der Abmahnung von Waldorf wird ein Vergleich bei Zahlung von 956,-- € angeboten.

"Spitzenreiter" bei der Höhe von Vergleichsangeboten ist  derzeit RA Sebastian. Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian sind häufig "Sammelabmahnungen"; d.h. in einer Abmahnung werden Urheberrechtsverletzungen an gleich mehreren Songs gerügt. Das Vergleichsangebot: 1.800,-- €.

Es ist sicherlich auf die Höhe der Forderungen, die die Betroffenen zu der fatalen Fehlentschätzung führen, es handele sich bei der Abmahnung um reine "Abzocke" / "Betrug" durch Waldorf Frommer, RA Sebastian, FAREDS oder Bindhardt Lenz. Obwohl es sich um "Massenabmahnungen" handelt und die Vergleichsangebot sehr hoch anmuten, beruhen die Abmahnungen auf gesetzlichen Grundlagen und sind rechtmäßig. In Gerichtsverfahren werden den Kanzleien bzw. den Rechteinhaber z.T. deutlich höhere Zahlungsansprüche zugesprochen.

Es sollte daher direkt nach Erhalt der Abmahnung ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Es gilt zu prüfen, ob die Abmahnung komplett zurückgewiesen werden kann. Jedenfalls ist es möglich den Vergleichsbetrag deutlich zu senken!

Wir haben bereits tausende von Abmahnungen wg. Filesharing bearbeitet und stehen Ihnen auch am Wochenende zur Verfügung. Am heutigen Samstag können Sie uns telefonisch bis 20:00 Uhr zu einem unverbindlichen Erstgespräch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt unter 0251 - 39 51 81 80 od. 069 - 900 25 940  erreichen. Daneben können Sie uns auch per Email (info@abmahnung-rechtsanwaelte.de ) kontaktieren. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückmeldung.