Abmahnung durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für MIG Film: „Earthsea - Die Saga von Erdsee“

Abmahnung Filesharing
23.03.2013360 Mal gelesen
Behauptete Urheberrechtsverletzungen - Wie sollten Empfänger eines solchen Abmahnschreibens reagieren?

So verlockend all die Angebote an Werken aus den Bereichen Film, Musik und Computerspiel in den Online-Tauschbörsen (p2p) auch sein mögen, so verheerend sind die Konsequenzen, wenn man plötzlich ein Schreiben z.B. der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte in seinem Briefkasten findet.

Diese versenden derzeit nämlich vermehrt derartige Schreiben an Internetanschlussinhaber, in denen sie den Empfängern vorwerfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eben eine solche Filesharing-Börse ohne Erlaubnis des Rechteinhabers und damit widerrechtlich angeboten zu haben. Die Abmahnschreiben erfolgen dabei im Auftrag des durch die Verletzungshandlungen geschädigten Rechteinhabers, der Unterlassungs- und Zahlungsforderungen stellt.

So ist Gegenstand aktueller Abmahnungen für die MIG Film GmbH die Fantasy-Miniserie

"Earthsea - Die Saga von Erdsee"

des Regisseurs Robert Lieberman.

Es wird behauptet, dass dieses Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht und rechtswidrig verbreitet worden sei. Was viele dabei nicht wissen ist, dass gem. der Funktionsweise von Internet-Tauschbörsen beim Download eines Werkes Inhalte, die sich bereits auf dem eigenen Rechner befinden, zeitgleich wiederum anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Folglich wird der Tatbestand der Verbreitung auch schon durch das vermeintlich alleinige Herunterladen erfüllt.

Die Folge eines solchen Handelns stellt eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Rechteinhaberin dar und führt zu Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber dem Abgemahnten.

Zudem wird in den Abmahnungen darauf hingewiesen, dass der Geschädigten auch unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Von den betroffenen Anschlussinhabern wird somit also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Dabei wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot unterbreitet, mit dessen Annahme sämtliche durch den behaupteten Verstoß entstandenen Ansprüche, abgegolten seien. Die Höhe dieses Angebots beträgt 1.298,00 EUR.

Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

Nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin