Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg und Schenk oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten? Weitere Infos hier.

Abmahnung  von Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg und Schenk oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten? Weitere Infos hier.
20.03.2013433 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Ich helfe Ihnen BUNDESWEIT! Rechtsanwalt Hämmerling ist auf solche Abmahnungen spezialisiert.

Ich helfe Ihnen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen im außergerichtlichen Verfahren. 

Auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzleien wie z.B.

Negele Zimmel Greuter Beller 

Schulenberg und Schenk

mahnen angebliche urheberrechtliche Verstöße ab. 

Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen u.a. für die Auftraggeber

M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

LFP Video Group, LCC oder

Falcom Investment AG

ab. Andere Rechteinhaber wie die DigiRights Adminstration GmbH  lassen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen verschicken.

Unabhängig von welcher Kanzlei sie abgemahnt wurden, fordern diese Kanzleien neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  einen pauschalen Schadenersatzbetrag. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt nur wenige Tage.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Die Streitwerte dieser einstweiligen Verfügungen werden von den Gerichten hoch bewertet. Ein Streitwert von 20.000,- € oder mehr ist die Regel. Hiernach berechnen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei können leicht Kosten von über 3.000,00 € auf den Abgemahnten zukommen! Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese "kostenlosen" Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken.Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de