Abmahnung Kornmeier & Partner und Bindhardt Lenz – Filesharing von Songs aus den German Top 100 Single Charts

Abmahnung Filesharing
19.03.2013427 Mal gelesen
Nach wie vor werden Abmahnungen wg. Filesharing von Songs aus den German Top 100 Single Charts ausgesprochen. Derzeit aktiv sind z.B. die Kanzlei Kornmeier & Partner und die „neue“ Kanzlei Bindhardt Lenz mit Sitz in Butzbach. Die Gefahr: der Betroffene kann weitere Abmahnungen erhalten!

Nach unseren Informationen spricht die Kanzlei Kornmeier & Partner mit Sitz in Frankfurt derzeit z.B. Abmahnungen wegen Filesharing des Songs "Emeli Sande - Next to Me" aus. Beauftragt ist Kornmeier hierzu durch die EMI Music Germany GmbH & Co KG. Neben der Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung enthält das Schreiben von Kornmeier das Angebot, alle Forderungen gegen Zahlung von 450,-- € abzugelten.

Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Lenz betreffen den Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing an dem Song: "Culcha Candela - Von Allein". Auftraggeber sind die Künstler von Culcha Candela: die Herren Hanno Graf pp. Die Kanzlei setzt offenkundig die Abmahntätigkeit der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden fort, die ausweislich der neuen Internetseiten so nicht länger besteht.

Das Problem: Falls der Vorwurf von Filesharing einer kompletten Ausgabe der German Top 100 Single Charts besteht erhält der Betroffene in aller Regel nicht nur eine der beiden Abmahnungen, sondern häufig beide Abmahnungen und auch noch weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber. Es ist möglich für dieselbe Ausgabe der German Top 100 Single Charts zwischen 5-10 Abmahnungen zu erhalten. Da jede Abmahnung mit Forderungen von mehreren hundert (teilweise sogar über 1.000,--) verbunden ist, können sich die Forderungen schnell auf mehrere tausend Euro summieren!

Betroffene sollten daher direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung schnell reagieren und einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Es gibt effektive Massnahmen insbesondere gegen Folgeabmahnungen vorzugehen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Alleine in den letzten 12 Monaten haben wir hunderte von Abmahnungenim Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen, Verteidigungsansätze und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an mailto:info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.