Verlangt werden in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Eine "0815-Lösung" gibt es nicht: Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.
Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet, da diese nicht auf den Einzelfall angepasst sind. Denn die Formulierung einer Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen bei der Erstellung modifzierter Unterlassungserklärungen ein.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag berechtigt ist, bzw. ob er heruntergehandelt werden kann.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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