Abmahnung Kornmeier & Partner oder FAREDS wg. Filesharing eines Songs aus den German Top 100 Single Charts erhalten? Vorsicht!

Abmahnung Filesharing
15.03.2013 468 Mal gelesen
Eine Reihe von „Abmahnkanzleien“ versenden Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing "nur" eines Songs aus den German Top 100 Single Charts. Das Problem: Der Betroffene erhält in der Regel nicht nur eine Abmahnung, sondern gleich eine ganze Reihe von Abmahnungen!

Dies liegt darin begründet, dass die German Top 100 Single Charts eine Zusammenstellung der in der jeweiligen Woche erfolgreichsten Songs in Deutschland sind. Da an den Songs unterschiedliche Rechteinhaber Rechte inne haben und diese jeweils unabhängig voneinander Urheberrechtsverletzungen verfolgen (lassen), droht im Zusammenhang wegen des Vorwurfs von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts nicht nur der Erhalt einer Abmahnung, sondern gleich einer ganzen Reihe von Abmahnungen wegen unterschiedlicher Songs aus der jeweiligen Ausgabe. Da jede Abmahnung mit einem Vergleichsangebot / Forderung von mehreren hundert Euro verbunden ist, sieht sich der Betroffene schnell Forderungen von mehreren tausend Euro gegenüber!

Zwei Kanzleien, die Abmahnungen wegen Filesharing von einzelnen Songs aussprechen, sind z.B. die Kanzlei FAREDS mit Sitz in Hamburg und die in Frankfurt ansässige Kanzlei Kornmeier & Partner. Folgende Songs sind betroffen:

Dies sind nur zwei Beispiele von Songs von denen bekannt ist, dass Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen werden. Es gibt eine große Anzahl von weiteren Songs, die Gegenstand von Abmahnungen z.B. durch die vorgenannten Kanzleien oder anderer Kanzleien wie z.B. Wesaveoyurcopyrights, Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder Bindhardt Fiedler Zerbe sind / waren.

Betroffene sollten sich daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung im Zusammenhang mit den German Top 100 Single Charts an einem versierten Rechtsanwalt wenden. Es gibt effektive Möglichkeiten jedenfalls gegen Folgeabmahnungen vorzugehen und jegliche weitere Zahlung zu verweigern.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in der bundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Alleine in den letzten 12 Monaten haben wir hunderte von Abmahnungenim Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen, Verteidigungsansätze und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an mailto:info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.