Abmahnung Filesharing, Negele Zimmel Greuter Beller i.A.d. INO Handels & Vertriebs GmbH, Film

Abmahnung Filesharing, Negele Zimmel Greuter Beller i.A.d. INO Handels & Vertriebs GmbH, Film
15.03.2013401 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschickt derzeit Abmahnungen im Auftrag der INO Handels & Vertriebs GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag.

Gegenstand einer solchen der Anwaltskanzlei Wienen zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Rechten an einem Film.  Im Rahmen eines Vergleichsangebots werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Pauschalbetrag i.H.v. 850 Euro gefordert.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist anwaltlichen Rat einholen. Aus Scham und Furcht vermeiden viele Abgemahnte bei dem Vorwurf illegaler Tauschbörsennutzung und der Rechtsverletzung an Erotikfilmen anwaltlichen Rat und reagieren gar nicht, oder unterschreiben alles, was in der Abmahnung verlangt wird. Eine "Vogel-Strauß-Politik" rächt sich aber: Ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist, kann unnötige negative Wirkungen haben. Wer aber die Abmahnung ignoriert, dem dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen: Der Gegenstandswert von Unterlassungserklärungen ist hoch. Zudem kann anwaltliche Beratung unkompliziert auch per E-Mail- und Telefon erfolgen.

Was ist zu tun?

Zunächst wird geprüft, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet: Die Formulierung einer  Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag berechtigt ist, bzw. ob der Betrag heruntergehandelt werden kann. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen für Sie ein.

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

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