Zum Regelstreitwert einer Abmahnung im Urheberrecht - Filesharing

Abmahnung Filesharing
13.03.2013643 Mal gelesen
Die Bundesregierung informiert heute darüber, dass urheberrechtliche Abmahnungen zukünftig einem Regelstreitwert in Höhe von 1.000 Euro unterliegen sollen, wenn ein Verbraucher erstmalig für eine urheberrechtliche Verletzung abgemahnt wird.

Die Bundesregierung informiert heute darüber, dass urheberrechtliche Abmahnungen zukünftig einem Regelstreitwert in Höhe von 1.000 Euro unterliegen sollen.

Sinn und Zweck des Vorhabens ist es, Verbraucher vor überhöhten Abmahnkosten zu schützen. 

Es stellt sich die Frage, wie sich dieses Gesetz, sollte es denn in Kraft treten, auf die Massenabmahnungen im Filesharingsektor auswirken wird. Die massenhaften Abmahnungen wegen illegalem Filesharings dürften allesamt unter die neue Regelung fallen. Wir erwarten, dass die Abmahnkanzleien dies gegenteilig sehen werden und versuchen werden, einen erhöhten Schadensersatz geltend zu machen.

Verbraucher sollten künftig beim Erhalt einer Abmahnung auf den Gesetzesentwurf verweisen und maximal 155 Euro an Anwaltskosten zahlen, sofern die Abmahnung berechtigt ist.