Hinsichtlich der Abmahnungen, die von der Hamburger Anwaltskanzlei Rasch wegen Filesharings betrieben werden entstehen immer wieder Fragen hinsichtlich des Abschlusses des Verfahrens. Viele unserer Mandanten fordern, dass die Gegenseite mittels eines entsprechenden Schreibens die Sache für erledigt erklären soll. Leider vergebens. Wir haben die Kanzlei Rasch bereits mehrfach aufgefordert, dies in den Abmahnfällen zu tun. Jedoch ohne Erfolg. Allerdings ist es so, dass unsere Mandanten bisher auch nicht weiter belangt wurden. Das Prozessrisiko ist den Abmahnkanzleien wohl grundsätzlich zu groß. Eine Zahlung hat daher bisher keiner der von uns vertretenen Mandanten geleistet. Es steht auch nicht zu befürchten, dass unsere Mandanten weitere Forderungen ereilen werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, werden wir mit allen Konsequenzen dagegen vorgehen. Insoweit ist es an der Zeit, ein entsprechendes Urteil herbeizuführen, dass Klarheit und Einheit schafft in der zum Teil willkürlich erscheinenden Rechtsprechung der Instanzgerichte.
RA K.Gulden, LL.M.(Medienrecht)
Links: