Abmahnung Waldorf Frommer: El Gringo

Abmahnung Waldorf Frommer: El Gringo
10.03.2013327 Mal gelesen
Waldorf Frommer mahnt im Auftrag vom Tiberius Film den Actionstreifen El Gringo ab - Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die für Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet seit jüngster Zeit (Stand: 3.3.2013) Schreiben, in denen den Betroffenen vorgeworfen wird, den Actionfilm "El Gringo" per Tauschbörse aus dem Internet geladen und illegal auf diesem Wege verbreitet zu haben. Waldorf Frommer verlangt von den Adressaten der Schreiben wie aus alten Fällen schon bekannt stets 450,- € Schadensersatz und 506,- € Rechtsanwaltskosten. Daneben soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die vorformuliert bei liegt.

ACHTUNG: Zahlen Sie nicht, ohne sich eingehend informiert zu haben!

Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist:

Wer von einer Abmahnung betroffen ist, nimmt sich diese oft schwer zu Herzen. Richtig ist zwar, dass jede Abmahnung ernst genommen werden muss, aber längst nicht in allen Fällen sind die geltend gemachten Forderungen berechtigt. Insbesondere, wenn der Download nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, sondern beispielsweise von Kindern, ist die geltend gemachte Forderung kritisch zu hinterfragen. Auch abgesehen davon lässt sich die Forderung grundsätzlich in ihrer Höhe in Zweifel ziehen. Zahlen Sie also nie ungeprüft auf Forderungen von Waldorf Frommer, sondern nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch. Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Rufen Sie uns unter der unten angegebenen Telefonnummer gerne an.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Waldorf Frommer verlangt von ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit ist eine Erklärung gemeint, in der Sie versprechen, zukünftig die Rechte von Tiberius Film nicht mehr über das Internet zu beeinträchtigen. Grundsätzlich müssen Sie zwar zu Ihrem Schutz eine Unterlassungserklärung abgeben, damit gegen Sie keine einstweilige Verfügung ergehen kann, jedoch enthält die vorformulierte Erklärung von Waldorf für Sie nachteilige Klauseln. Sie sollten daher dringend eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung alleine genügt jedoch nicht, um den Fall aus der Welt zu schaffen, da die Geldforderungen ja bestehen bleiben. Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch in folgendem Artikel:
http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus

Die Ersteinschätzung ist kostenlos

Sind Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf frommer wegen des angeblich illegalen Download des des Filmes El Gringo  Betroffen, dann rufen Sie uns doch zu einem kostenlosen Erstgespräch an. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir sagen Ihnen, was unserer Meinung nach das sinnvollste Vorgehen wäre und was dies bei uns kosten würde. Sie erreichen uns unter der unten angegebenen Telefonnummer oder über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular.

Wir sind sieben Tage die Woche für Sie da.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!