Ich helfe bundesweit bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer! Zahlen Sie nicht die geforderten 956,- €!

Ich helfe bundesweit bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer! Zahlen Sie nicht die geforderten 956,- €!
17.02.2013289 Mal gelesen
Die bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag folgender Auftraggeber ab. Sony Music Entertainment Germany GmbH Universum Film GmbH Warner Bros. Entertainment GmbH Concorde Filmverleih GmbH Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Constantin Film Verleih GmbH

Die bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag folgender Auftraggeber ab. 

Sony Music Entertainment Germany GmbH

Universum Film GmbH

Warner Bros. Entertainment GmbH

Concorde Filmverleih GmbH

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Constantin Film Verleih GmbH

 

Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen z.B. an diesen Werken:

P!NK - The Truth About Love

Episode 50

Die Qual der Wahl

Argo

The Vaccines - Come Of Age

Aerosmith - Music From Another Dimension

Liebe ist nur ein Wort

Der Schlussmacher

Wer's glaubt wird selig

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werke illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer  strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot. Herr Rechtsanwalt Hämmerling von der ABMAHNSOFORTHILF.de erachtet dieses Vergleichsangebot als weit überhöht. Auch die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung ist in der Regel nachteilig für den Abgemahnten. Hier ist zu einer vom fachkundigen Rechtsanwalt erstellten modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten.  

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de