Abmahnung German Top 100 Single Charts 14.01.2013 – Abmahnungen z.b. durch Bindhardt Fiedler Zerbe, Kornmeier & Partner oder Zimmermann & Decker

Abmahnung Filesharing
26.01.2013606 Mal gelesen
Auch im neuen Jahr 2013 werden wieder eine Vielzahl von Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing eines Songs im Rahmen einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts ausgesprochen. So z.B. von den Kanzleien Bindhardt Fiedler Zerbe, Kornmeier & Partner und/oder Zimmermann & Decker…

Das Problem: Wenn Ihnen vorgeworfen wird, einen Song im Rahmen des Download / Uploads der German Top 100 Single Charts illegal verbreitet zu haben, erhalten Sie in aller Regel nicht nur eine Abmahnung, sondern es sind bis zu zehn Abmahnungen zu erwarten. Da jede Abmahnung neben der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Vergleichsangebot / Forderung von mehreren hundert Euro enthält, summieren sich die geltend gemachten Ansprüche schnell auf mehrere tausend Euro.

Welche Abmahnungen sind z.B. um Rahmen des Vorwurfs von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 14.01.2013 zu erwarten:

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen Filesharing des Songs "Culcha Candela - Von Allein" - Vergleichsangebot / Forderung: 400,-- €

Abmahnung Kornmeier & Partner wegen Filesharing des Songs "Emeli Sande - Read All About It pt.3" Verlgeichsangebot / Forderung: 450,-- €

Abmahnung Zimmermann & Decker wegen Filesharing des Songs "Xavas - Schau nicht mehr zurück"  Vergleichsangebot / Forderung: 456, 40 €

Dies sind nur drei Beispiele von Abmahnungen, die die im Zusammenhang mit Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 14.01.2013 ausgesprochen werden könnten. In dem Chartcontainer sind weitere Songs, von denen bekannt ist, dass Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen werden. So drohen z.B. weitere Abmahnungen Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder Wesaveyourcopyrights.

Es ist daher ratsam direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Es gilt nicht nur die erhaltene Abmahnung auf die Berechtigung zu überprüfen, sondern auch schnellstmöglich effektive vorbeugende Massnahmen zu ergreifen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in der bundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Alleine in den letzten 12 Monaten haben wir hunderte von Abmahnungenim Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen, Verteidigungsansätze und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an mailto:info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.