Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH fordert in den Abmahnungen für den neuen Rechteinhaber YAWA Recordings GmbH - wie für alle anderen von FAREDS vertreten Rechteinhaber - die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, mit der sich Betroffene verpflichten sollen, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zukünftig zu unterlassen, die Tonaufnahme VENGA von Picco öffentlich zugänglich zu machen, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR.
Betroffene sollten weder die von den Rechtsanwälten FAREDS vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, noch den geforderten Pauschalbetrag ungeprüft bezahlen.
Bevor Sie auf die Abmahnung reagieren: Lassen Sie sich beraten!
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS im Auftrag der YAWA Recordings GmbH für die Tonaufnahme VENGA von Picco bekommen haben, rufen Sie uns an. Der Erstkontakt ist bei uns immer kostenlos.
Sievers & Collegen
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