Wie bereits in den vergangenen Jahren werden Betroffene von den Rechtsanwälten WALDORF FROMMER aufgefordert, jeweils eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abzugeben. Hier ist äußerste Vorsicht geboten, weil die vorformulierte Unterlassungserklärung eben naturgemäß nicht zugunsten der Abgemahnten, sondern zugunsten des Rechteinhabers, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verfasst ist. Wesentliches Augenmerk sollte darauf gelegt werden, ob die Unterlassungserklärung tatsächlich nur für den jeweils abgemahnten Film (SCHLUSSMACHER) abgegeben wird oder aber ob die Unterlassungserklärung so weit formuliert wird, dass zukünfitg Folgeabmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgeschlossen werden. Durch eine alternative Formulierung der Unterlassungserklärung können deren rechtliche Folgen jener Erklärung erheblich abgemildert werden.
Ebenfalls wie bereits in den vergangenen Jahren fordern die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER auf, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR zur Abgeltung sämtliche Ansprüche zu zahlen. Ob tatsächlich ein Anspruch auf diesen oder einen verminderten Betrag besteht, ist Prüfung des Einzelfalls. In der Regel lassen sich die geforderten Beträge aber oft erheblich reduzieren; Oft lässt sich die Zahlung auch ganz verweigern.
Machen Sie keine Experiment. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für den Film SCHLUSSMACHER oder für einen anderen Film der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten haben, rufen Sie uns an. Der Erstkontakt ist bei uns immer kostenfrei.
Sievers & Collegen
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