Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian für Computerspiel "Harveys neue Augen" der Daedalic Entertainment GmbH

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian für Computerspiel "Harveys neue Augen" der Daedalic Entertainment GmbH
15.01.2013460 Mal gelesen
Berliner Abmahnkanzlei mahnt Download von Kinderspiel ab. Betroffene sind meist die Eltern.

Die für Abmahnungen von Downloads wegen Computerspielen aus der Vergangenheit gut bekannte Berliner Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian (wir berichteten), mahnt jüngst den Download des Computerspiels "Harveys Neue Augen" ab. Den Empfängern der Schreiben wird regelmäßig vorgeworfen, über ihren Internetanschluss sei dieses Werk der Daedalic Entertainment GmbH über so genannte P2P Tauschbörsen  wie eMule, eDonkey, Bittorrent, UTorrent, etc.  heruntergeladen und anderen zum Download wieder angeboten worden. Für den Download bzw.  die öffentliche Zugänglichmachung des bei Amazon.de für 19,95 €  erhältlichen Spiels, verlangt Daniel Sebastian nun stolze 1500 €. Zusätzlich verlangt Daniel Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Download durch minderjährige Kinder?
In sehr vielen Fällen, betreffen diese Abmahnungen Eltern, deren minderjährige Kinder das Spiel heruntergeladen haben. Zunächst steht natürlich einmal die Haftung der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder im Raum. Die Frage der Haftung für die eigenen Kinder ist jedoch kompliziert und nicht in jedem Fall müssen Eltern tatsächlich für das Verhalten ihrer Kinder einstehen. Vor allem seit der Entscheidung des BGH vom 15. November letzten Jahres diese Rechtsfrage in Bewegung gekommen. Entgegen der landläufigen medialen Berichterstattung über dieses Urteil, ist jedoch eine Haftung der Eltern für ihre Kinder keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen! Da die schriftliche Abfassung des Urteils noch aussteht, kann bislang auch nur gemutmaßt werden, zu welchen Fragestellungen der BGH konkret Stellung beziehen wollte. Bislang lässt sich lediglich sagen, dass Eltern keine generellen verdachtsunabhängigen Überwachungspflichten von  Kindern treffen, wenn Sie diese zuvor qualifizierte belehrt haben.
In jedem Fall muss allerdings beachtet werden, dass bei einer erfolgreichen Enthaftung der Eltern in jedem Fall ein Rückgriff der Abmahnkanzlei auf die Kinder droht. Es kann freilich nicht im Interesse von Eltern sein, wenn am Ende statt sie selbst die Kinder sprichwörtlich vor Gericht stehen. Es ist also in jedem Fall dringend geraten das weitere Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung abzustimmen.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian betroffen sein, sollten Sie unbedingt folgende Punkte zunächst beachten:

1. Zahlen Sie zunächst einmal nichts, ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben. Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung.

2. Vermeiden Sie jeden Kontakt mit der Gegenseite. Es besteht hier immer die Gefahr, dass Sie unbewusst wertvolle Informationen der Gegenseite zu spielen, was ihre rechtliche Position erheblich schwächen kann.

3. Notieren Sie sich die gesetzten Frist Fristen und beachten Sie diese.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzleien Daniel Sebastian betroffen sein, rufen Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline unverbindlich an. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir erarbeiten dann mit Ihnen gemeinsam am Telefon einen Lösungsvorschlag und sagen Ihnen, was das bei uns kosten würde, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie auch unsere kostenlose Notfall-Hotline welche 7 Tage die Woche für Sie geschaltet ist:  0800 8662266

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!
Werdermann | von Rüden
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