Kanzlei FAREDS mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von John Stagliano ab

Abmahnung Filesharing
14.01.2013341 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um einen pornografischen Film. Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um John Stagliano, Inc. Dba EA Productions/Evil Angel, vertreten durch den Geschäftsführer Christian S. Mann, 14141 Covello St. Unit 8C, Van Nuys, CA 91405, Vereinigte Staaten von Amerika.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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