Abmahnung der Kanzlei Fareds für illegalen Download des Filmes “Recoil - Tag der Abrechnung” i.A.d. NGN Prima Productions

Abmahnung der Kanzlei Fareds für illegalen Download des Filmes “Recoil - Tag der Abrechnung” i.A.d. NGN Prima Productions
07.01.2013653 Mal gelesen
Hamburger Medienrechtskanzlei verschickt Abmahnungen wegen angeblichen illegalen Downloads von B-Movie Actionstreifen

Die Hamburger Medienrechtskanzlei Fareds  welche in der Vergangenheit bisher vor allem durch das massenhafte Versenden von Abmahnungen wegen illegalen Downloads von Musik auf sich reden gemacht hat, mahnt nun auch im Bereich Filme ab. Gegenstand einer jüngsten Abmahnwelle  ist der Actionstreifen "Recoil - Tag der Abrechnung" der NGN Prima Productions Inc.. Die Betroffenen werden in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 980,- Euro wegen Störerhaftung einerseits und Schadensersatz andererseits zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Das alles in regelmäßig äußerst knapp bemessenen Fristen. für den Fall der Nichteinhaltung wird den Betroffenen eine erhebliche Eskalation der Kosten angedroht.

Sollten auch Sie von einer solchen Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen Filesharing betroffen sein, so beachten Sie bitte folgende Punkte:

Unterschreiben Sie  zunächst einmal nichts
in keinem Fall sollten Sie ohne vorher einen Anwalt zu Rate gezogen zu haben, die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, selbst wenn die gesetzten Fristen drücken. Die Unterlassungserklärung lässt sich in jedem Fall zu Ihren Gunsten erheblich abmildern. Erhebliche Vorsicht ist hier vor Selbsthilfe aus dem Internet zu raten! Wenden Sie sich in jedem Fall zunächst an einen Anwalt Ihres Vertrauens, nutzen Sie auch hierfür gerne unsere kostenlose Hotline 0800 8662266. Eine Erstberatung bei uns ist immer kostenlos.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
Von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite - völlig egal in welcher Form, ob telefonisch, per E-Mail oder per Post -  ist in jedem Fall dringend abzuraten. Hier können Sie eigentlich nur Fehler machen und eine spätere Bearbeitung des Falles durch Ihren Anwalt erheblich erschweren. Bei einem Kontakt mit der Gegenseite besteht nicht nur die sehr reale Gefahr, dass unbewusst wichtige Informationen preisgegeben werden, sondern Sie machen den Gegner auch unnötig weiter auf sich aufmerksam.

Beachten Sie die gesetzten Fristen
Die von den Abmahnkanzleien gesetzten Fristen sind häufig ausgesprochen knapp bemessen. Unbedingt sollten Sie jedoch versuchen diese auch einzuhalten. Aus diesem Grunde ist unser Büro auch jeden Tag für Sie erreichbar.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Fareds betroffen sein, rufen Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline unverbindlich an. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir erarbeiten dann mit Ihnen gemeinsam am Telefon einen Lösungsvorschlag und sagen Ihnen, was das bei uns kosten würde, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie auch unsere kostenlose Notfall-Hotline welche 7 Tage die Woche für Sie geschaltet ist:  0800 8662266


Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!
Werdermann | von Rüden
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