Abmahnung Waldorf Frommer für THE INKEEPERS - HOTEL DES SCHRECKENS iAd. Tiberius Film GmbH

Abmahnung Filesharing
07.01.2013303 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden auch im neuen Jahr weiter Abmahnschreiben im Auftrag der Tiberius Film GmbH aufgrund "illegaler Tauschbörsenangebote". Wie gewohnt soll eine Unterlassungserklärung zugunsten der Tiberius Film GmbH abgegeben werden und 956 EUR als "Vergleich" gezahlt werden

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden auch im neuen Jahr weiter Abmahnschreiben für die Tiberius Film GmbH vor. Aktuell wird Betroffenen vorgeworfen, die Filmwerke THE INNKEEPERS - HOTEL DES SCHRECKENS oder LIVID - DAS BLUT DER BALLERINAS in einer Tauschbörse zum Download anboten  zu haben. Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung zugunsten der Tiberius Film GmbH, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 956,00 EUR pro Film bzw. 1.566,00, wenn beide Filme hochgeladen worden sein sollen.

Trotz der regelmäßig kurz gesteckten Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Betroffene nicht in blinden Aktionismus verfallen. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass die Filme The Inkeepers - Hotel des Schreckens oder Livid - Das Blut der Ballerinas über den eigenen Internetanschluss geladen worden sind, sollte in der Regel eine wenigstens eine Unterlassungserklärung abgeben, wobei an dieser Stelle vor allzwecktauglichen Unterlassungserklärungen aus dem Internet gewarnt werden muss. Lassen Sie sich von fachkundigen Rechtsanwälten beraten. Die Ersteinschätzung ist bei uns grundsätzlich kostenlos. 

Keinesfalls sollten auch die geforderten Vergleichsbeträge - in der Regel in Höhe von 956, 00 EUR pro Film - gezahlt werden. Inwieweit überhaupt ein Anspruch gegen den angeschriebenen Anschlussinhaber besteht, ist Prüfung des Einzelfalles. Sprechen Sie uns an. Ob es überhaupt Sinn macht, gegen Ihre Abmahnung vorzugehen, inwiefern die Unterlassungserklärung zu modifizieren ist und inwieweit überhaupt Aussicht besteht, die geforderten Beträge zu verringern, erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosten Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

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