Abmahnung Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg „Push and Shove-der Künstlergruppe No Doubt“ – i. A. v. Universal Music GmbH

Abmahnung Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg „Push and Shove-der Künstlergruppe No Doubt“ – i. A. v. Universal Music GmbH
06.01.2013372 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg versenden im Auftrag von Universal Music GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Push and Shove- der Künstlergruppe No Doubt“ durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen.

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg versenden im Auftrag von Universal Music GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Push and Shove- der Künstlergruppe No Doubt"  durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages i. H. v. 1.200 EUR.

Das sollten Sie beachten:

1.       Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2.       Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3.       Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

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Weitere Informationen über Abmahnungen und wie Sie Fehler vermeiden können, finden Sie auf meinem HILFE-PORTAL für Abgemahnte www.Abmahnung-Hilfe.Info

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service. Wir sind auch am Wochenende für Sie da! Mo-Fr. 8.00 Uhr - 21. Uhr, Sa So 10.00 Uhr - 18.00 Uhr. Ebenso können Sie mir unverbindlich Ihre Abmahnung zur Prüfung hochladen.

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Tel: 030/ 206 269-24

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