Der Abmahner fordert die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Anwendung des Hamburger Brauchs sowie die Zahlung von 755,80 €.
Die meisten der in der Abmahnung benutzten Textbausteine sind hinlänglich bekannt aus dutzenden anderer Abmahnfälle, die das mittlerweile insolvente Büro Frauenheim-Enzmann & Kollegen früher versendete. Die Kollegin Sandra Frauenheim-Enzmann führt nun eine Einzelkanzlei.Insbesondere finden sich viele Verweise auf ergangene Gerichtsentscheidungen. Dies wirkt auf manchen Abgemahnten vielleicht einschüchternd.
Unbeachtet der Historie muss auch in aktuellen Abmahnfällen genau geprüft werden, ob das Unterlassungsbegehren gerechtfertigt ist.
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Rechtsanwalt René Euskirchen