Der Abmahner meint, der abgemahnte Händler hätte bei seinem Artikel den Grundpreis für 1 Liter angeben müssen. Dies tat der abgemahnte ebay Händler bei Einstellen des Artikels, indem er hierfür die dafür bereitgestellte Eingabemaske von ebay verwendete. So wird in der Suchansicht dann unmittelbar beim Preis auch der Grundpreis angegeben. Diese Angabe erhält der Verbraucher dann aber nicht nocheinmal "serviert" , wenn er einen konkreten Artikel anklickt.
Der Abmahner fordert die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassumgserklärung nach dem Hambruger Brauch und die Zahlung von 651,80 €.
Unterlassungserklärungen wegen Verstößen gegen die PangV sind im Hinblick auf mögliche Vertragstrafen sehr riskant. Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen nachzukommen.
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt René Euskirchen