Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk wegen Urheberrechtsverletzung “Paranormal Investigations 4″ und “Einsatz auf vier Pfote

Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk wegen Urheberrechtsverletzung  “Paranormal Investigations 4″ und “Einsatz auf vier Pfote
02.01.2013607 Mal gelesen
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk versendet i.A.d. MIG Film GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an den Filmwerken “Paranormal Investigations 4″ und “Einsatz auf vier Pfoten 2″ durch Filesharing. Gefordert wird ein pauschaler Betrag von 1.598 EUR

Abmahnung Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg

Was sie beachten sollten: Die Kanzlei Schulenberg & Schenk versendet i.A.d. MIG Film GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an den Filmwerken "Paranormal Investigations 4? und "Einsatz auf vier Pfoten 2? durch Filesharing. Der Rechtsinhaber fordert vom Internetanschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 1598,00 EUR für diese 2 Filmwerke.

Bemerkenswert ist hier, dass regelmäßig bei einer Abmahnung für ein Filmwerk 1.298 EUR gefordert werden. Offensichtlich verlangt diese Abmahnkanzlei für das 2. angeblich illegal in einer Tauschbörse angebotene Filmwerk nur noch einen Betrag von 300 EUR. Es scheint, als ob die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk kein einheitliches Konzept verfolgt.

Jedoch ist vorsicht geboten, die Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk zu ignorieren. In letzter Zeit versenden die Rechtsanwälte vermehrt Mahnbescheide und fordern dann Beträge, die den ursprünglichen Abmahnbetrag weit übersteigen.

Der von Kanzlei Schulenberg & Schenk angesetzte Streitwert von 20.000 EUR wurde in der Entscheidung des LG Frankfurt a. M. Az.: 2-06 O 528/11  als angemessenen bestätigt. Ebenfalls wurde ein Schadensersatz i. H. v. 1.000 EUR als Mindestschaden von den Richtern angesehen.

Daher sollten Sie eine Abmahnung dieser Kanzlei nicht leichtfertig ignorieren. Hier ist ein strategisches und Sie möglichst schadloshaltendes Vorgehen unbedingt notwendig.

Meiner Erfahrung nach sind die Forderungen der Abmahnanwälte deutlich überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Ob Sie überhaupt die Forderung zahlen müssen, können wir in einem ersten Gespräch klären.

1. Ignorieren Sie Abmahnung nicht!

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

3. Beachten Sie die gesetzte Frist!

Wenn Sie ohne anwaltliche Hilfe handeln, können Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigierbar sind. Überlassen Sie daher die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung besser einem Anwalt, der sich mit der Rechtsmaterie des Filesharings auskennt.

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, sonst besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Rufen Sie mich möglichst umgehend an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service auf meinem Abmahn-Hilfe-Portal www.Abmahnung-Hilfe.Info. Die Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist kostenlos. Ebenso können Sie mir kostenlos und unverbindlich Ihre Abmahnung zur Prüfung hochladen.

Abmahnung erhalten? Ich helfe Ihnen sofort!

Rechtsanwältin Scharfenberg

Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196
                   10717 Berlin

TEL.: 030/206 269 24

FAX: 030/206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www. Abmahnung-Hife.info

www.ra-scharfenberg.com