Aktuell versendet die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder aus Kiel im Auftrag der Firma Social Eye Player Abmahnungen wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung der gleichnamigen Kompressionssoftware " Social Eye Player".
Von den Abgemahnten wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 300 € gefordert.
Hintergrund dieser Abmahnung ist der Vorwurf, der abgemahnte Anschlussinhaber habe Daten dieses urheberrechtlich geschützten Werkes heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten.
Den Abmahnschreiben ist regelmäßig eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte. Diese lässt sich stets zu Ihren Gunsten modifizieren. Ansonsten laufen Sie Gefahr, unter anderem ein Schuldeingeständnis abzugeben. Auch der geforderte Geldbetrag sollte nicht gezahlt werden. Denn dieser dürfte deutlich überhöht sein.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses und unverbindliches Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800 8662266
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung der Software Social Eye Player erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Lutz Schröder weitere Informationen über das Thema Abmahnung.
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11.12.2012
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Phillipinische Softwarefirma mahnt über Kieler Anwalt Schröder den Download des Social Eye Players ab