Rechtsanwalt Rainer Munderloh mahnt verstärkt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von RGF Productions Ltd. ab

Abmahnung Filesharing
04.12.2012479 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Bereits seit einiger Zeit mahnt die Anwaltskanzlei Munderloh aus Oldenburg ebenfalls im Bereich des Filesharings ab. Es geht um ein pornografisches Filmwerk. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die RGF Productions Limted, vertr. d. d. Geschäftsführer Roland Grasl nunmehr unter der folgenden Adresse: 61 Saint Assam´s Park, Raheny, Dublin 5, Irland.

 

Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 780,- € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Neuerdings mahnt die Kanzlei Munderloh verstärkt ab. Die Abmahnungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Anwaltskanzlei eine sehr kurze Frist setzt. Beispielsweise ist eine uns vorliegende Abmahnung auf den 29.11.2012 datiert. Als Fristende wird Freitag, der 07.12.2012 angegeben. Die Kürze der Frist führt aus unserer Sicht wohl nicht dazu, dass die Abmahnung aus diesem Grund rechtswidrig ist.

  

Lassen Sie sich gleichwohl nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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