Abmahnung durch pixel.law Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
28.11.2012536 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnungen versendet in letzter Zeit verstärkt die Kanzlei pixel.law (PixelLAW) wegen unberechtigter Verwendung von Fotografien/Lichtbildern im Internet.

Aktuell werden Abmahnungen für Gabi Schmidt und Peter Kirchhoff ausgesprochen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Rechtsanwälte KWP (Kugler, Weingärtner & Partner), deren Sitz sich mit der Kanzlei der pixel.law Anwälte deckt, ebenfalls für die genannten Mandanten tätig sind und nahezu inhaltsgleiche Abmahnschreiben versenden.

 

Den Abgemahnten wird konkret die nicht lizenzierte Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern vorgeworfen. Beanstandet wird zusätzlich die unterlassene Bildquellenangabe.

 

Verlangt wird von den Betroffenen zunächst die Beseitigung und das künftige Unterlassen der Urheberrechtsverletzung. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe geltend gemacht, sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, ausgehend von einem Gegenstandswert von € 6.000,-.

 

Für die Berechnung des Schadensersatzes wird die sogenannte Lizenzanalogie herangezogen. Darüber hinaus wird wegen der unterlassenen Nennung des Urhebers ein 100%-iger Verletzeraufschlag gefordert.

  

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der pixel.law Rechtsanwälte oder der Kanzlei KWP erhalten?

 

Es wird zunächst insbesondere darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht wegen der kurzen Fristen durch die pixel.law Rechtsanwälte vorschnell zu einer Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung oder Zahlung der geforderten Beträge hinreissen lassen sollen.

 

Denn in allen Abmahnfällen gilt: die Abmahnung muss berechtigt sein!

 

Für die Berechtigung der Abmahnung ist entscheidend:

 
  • Liegt überhaupt eine Verletzung von Urheberrechten vor?
  • (im konkreten Fall: Wurde das Lichtbild tatsächlich verwendet?)
 

Weiterhin ist die beigefügte Unterlassungserklärung in der jeweiligen Form nicht bedenkenlos zu unterzeichnen. Diese Bedarf bei berechtigter Abmahnung einer Abänderung zu Ihren Gunsten.

 

Danach sind die folgenden Punkte zu überprüfen:

 
  • Ist die Berechnung des Schadensersatzes der Höhe nach gerechtfertigt?
  • Sind die geltend gemachten Kosten für die Rechtsverfolgung angemessen?
  

Wir überprüfen die Abmahnung auf ihre Berechtigung, beraten mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und unternehmen die notwendigen Schritte.