Der Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts ist für betroffene Anschlussinhaber sehr gefährlich! Regelmäßig finden die Betroffenen bereits die erste Abmahnung als sehr unangenehm. Wird doch neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, erhebliche finanzielle Forderungen geltend gemacht und zur pauschalen Abgeltung aller Ansprüche die Zahlung eines Vergleichbetrags von mindestens 400,-- € geltend gemacht.
Zu diesem Zeitpunkt ist den Betroffenen allerdings in vielen Fällen noch nicht bewusst, dass die erste Abmahnung in aller Regel erst der Auftakt ist. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass die Abmahnungen immer nur einen oder einige wenige Songs aus den German Top 100 betrifft. Daher muss nach unseren Erfahrungen mit bis zu 10 Abmahnungen wegen unterschiedlicher Songs aus den German Top 100 gerechnet werden.
So werden z.B. durch die Kanzleien Kornmeier & Partner und Wesaveyourcopyrights folgende in den German Top 100 Single Charts vertretene Songs abgemahnt:
- Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Song "David Guetta feat. Sia - She Wolf (Falling to Pieces)" - Abmahnung Kornmeier & Partner für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG
- Urheberrechtsverletzungen durch die illegale Verbreitung von "R.I.O feat. U-Jean - Summer Jam" - Abmahnung Wesaveyourcopyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH
Dies sind nur zwei Beispiele von Abmahnungen die wegen des Vorwurfs diverser Ausgabe der German Top 100 Single Charts aus den letzten Monaten drohen können. Wie bereits dargestellt: Es können schnell Ansprüche von mehreren tausend Euro geltend gemacht werden!
Falls auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing eines Songs aus den German Top 100 Single erhalten haben, sollten Sie daher schnell handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Neben der Verteidigung gegen die erhaltene Abmahnung, gilt es vor allem gegen Folgeabmahnungen vorzugehen. Hier gibt es Möglichkeiten!
Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Wir haben alleine in den letzten zwölf Monaten hunderte von Abmahnungen im Zusammenhang mit den German Top 100 Single Charts bearbeitet.
Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.
Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.
Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.