Abmahnung und Reaktion

Abmahnung Filesharing
05.10.20071246 Mal gelesen

Die Nutzung des Mediums Internet birgt auch die in letzter Zeit zunehmende Gefahr eine Abmahnung zu erhalten.

Und dies nicht nur für gewerbliche Anbieter unter wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch für Private besonders hinsichtlich urheberrechtlicher Verstöße.

Für viele Betroffene stellt sich die Frage, was nach Erhalt einer Abmahnung zu tun ist.

Das Falschste ist mit Sicherheit gar nichts zu tun oder selbst was zu unternehmen, in dem man sich gegen den Anspruch wendet oder die oft beigefügte Unterlassungserklärung unverändert unterzeichnet zurückschickt.

Denn in den seltensten Fällen kann ein Laie beurteilen, ob die Abmahnung in dieser Form berechtigt ist.

So läuft er Gefahr mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, was die Angelegenheit auf jeden Fall verteuert und eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich macht.

Auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann teuer werden, wenn hierauf kein Anspruch oder zumindest kein Anspruch auf Abgabe in dieser Form besteht.

Erforderlich ist also zunächst eine fachkompetente Beratung. Dann kann entschieden werden wie man weiter vorgeht.

Sofern die Abmahnung unberechtigt ist, können geeignete Gegenmaßnahmen wie etwa Zurückweisung des Anspruchs, Gegenabmahnung und/oder die Hinterlegung einer Schutzschrift bei den in Frage kommenden Gerichten ergriffen werden.

Ist die Abmahnung berechtigt ist immer noch zu prüfen, ob die verlangte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist und ggf. abgeändert werden muss.

Dazukommt, dass oft auch Schadensersatzansprüche und Kostenübernahmeverpflichtungen in konkreter Höhe in den übersandten Unterlassungserklärungen enthalten sind, die zumindest im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht geschuldet sind und oftmals auch inhaltlich überprüft werden müssen.

Schließlich mehren sich immer häufiger Fälle unberechtigter Massenabmahnungen, bei denen der Laie kaum einschätzen kann, ob er zurecht oder unrecht abgemahnt worden ist.

Eine fachspezifische Rechtsberatung ist nach Erhalt einer Abmahnung in jedem Fall geboten.





Rechtsanwalt

Mathias Lang, Speyer