Bereits hier haben wir in der Vergangenheit über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der ARGUS TM UG berichtet, welche von Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin ausgesprochen worden sind.
Darin rügte die ARGUS TM UG einen Wettbewerbsverstoß in Form des Ausbleibens einer Belehrung nach § 8 AltölV, die vorsieht, den Verbraucher über eine Annahmestelle gebrauchter Öle zu belehren.
Nunmehr liegt uns auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ARGUS TM UG vor, in der kumulativ die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung thematisiert wird.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im von Rechtsanwalt Sandhage vorformulierten Tenor eine starre Vertragsstrafe von 4.000,00 EUR vorsieht, wird noch zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten, die der ARGUS TM UG im Rahmen der Abmahnung entstanden sein sollen, aus einem von Rechtsanwalt Sandhage für angemessen gehaltenen Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR aufgefordert.
Abgemahnt durch die ARGUS TM UG ?
Handeln Sie nicht vorschnell... !
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