Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe für Culcha Candela, Gefahr von Folgeabmahnungen bei Chartcontainern (German Top 100 Single Charts)

Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe für Culcha Candela, Gefahr von Folgeabmahnungen bei Chartcontainern (German Top 100 Single Charts)
12.11.2012379 Mal gelesen
Nach wie vor lässt die Gruppe Culcha Candela tatsächliche und angebliche urheberrechtliche Verstöße via Tauschbörse/Filesharing durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verfolgen.

Das Vorgehen ist immer gleich und dürfte vielfach gut bekannt sein. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Pauschalbetrag von 400,- Euro angeboten, mit welchem Schadenersatz und Freistellungsforderungen abgegolten werden sollen. Wie derlei Abmahnungen einzuordnen und welche Schritte anzuraten sind, wurde bereits vielfach besprochen und ist weiter nachzulesen unter unserem Internetauftritt www.internetrecht-nrw.de. 

Besonders unschön sind Abmahnungen zum Beispiel dieser Kanzlei auch deshalb, weil fast ausschließlich Verletzungen an Werken behauptet werden, die zuvor in Sammeldateien zusammengefasst wurden (Sampler, Charts.). Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von weiteren Abmahnungen enorm.

Entgegen der Ansicht einiger Adressaten solcher Schreiben dürften solche Folgeabmahnungen weniger auf Absprachen zwischen den Abmahnkanzleien gründen, als vielmehr an den Rechercheunternehmen liegen, welche den Sammelverstoß recherchieren und mit dem Fund alle Auftraggeber beliefern, denen die zusammengefassten Werke zugeordnet werden können.

Gerade auch im Hinblick auf die Top 100 ist auch unter der Anwaltschaft umstritten, inwieweit die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen sinnvoll oder sogar anzuraten ist. Für beide Positionen lassen sich durchaus gute Argumente finden, so dass wir dazu raten, sich den Rechtsrat diesbezüglich begründen zu lassen.

In keinem Fall ist vor dem Hintergrund hoher Streitwerte, die eine hohe Kostengefahr beinhalten und einer häufig durchaus kritischen Rechtsprechung in Bezug auf die Abgemahnten anzuraten, Abmahnschreiben zu ignorieren; dies erst recht dann nicht, wenn zudem weitere Abmahnungen drohen.

Für den Fall, dass Sie abgemahnt worden sind und eine Orientierung benötigen, bieten wir ihnen ein für Sie unverbindliches und bis auf die Telefongebühren kostenfreies Erstgespräch an.

Sie erreichen uns telefonisch unter der 2051 / 20 86 80 - 30 oder per eMail unter info@ra-kreuztor.de. Durch unsere jahrelange und bundesweite Vertretung in über 4000 Angelegenheiten in diesem Zusammenhang verfügen wir über das nötige Wissen, Sie kompetent beraten und ggf. vertreten zu können.