Abmahnung der Argus TM UG durch Rechtsanwalt Sandhage - www.dein-oelscheich.de

Abmahnung der Argus TM UG durch Rechtsanwalt Sandhage - www.dein-oelscheich.de
12.11.2012567 Mal gelesen
Uns wurde eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalt Sandhage vorgelegt. Im konkreten Fall wird für die Argus TM UG eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist § 8 AltÖlV.

Im konkreten Fall wird für die Argus TM UG (www.dein-oelscheich.de) eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht  ausgesprochen.  Gegenstand der Abmahnung ist § 8 AltölV.

Die  Sandhage Rechtsanwälte  mahnen derzeit zudem für folgende Auftraggeber Wettbewerbsverstöße sowie Markenverstöße im Internet ab:

  • Herrn Herbert Seckler
  • Frau Ayse Baykan
  • Frau Heike Schmidt
  • Herr George A. Rauscher
  • Stecker Kabel Adapter UG
  • Frau Angela Joo
  • Claudia Lüdtke
  • Christine Thron
  • Argus TM UG

Betroffenen ist anzuraten, die Abmahnung überprüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich begangen worden, gilt es den Schaden zu begrenzen. Ein etwaiger Internetauftritt muss dann rechtssicher gestaltet werden.

Soweit der Verstoß abgestellt wurde, kann über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Diese ist im Hinblick auf den Einzelfall zu modifizieren, damit der Abgemahnte sich nicht weiter als nötig bindet und weiterer finanzieller Schaden verhindert wird.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert werden. Die Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Markenverletzung fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen desUrheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen.

Erste Hinweise und Tipps für eine angemessene Reaktion auf die Inanspruchnahme finden Sie unter Abmahnung bzw.

Wir vertreten Sie bundesweit.  Kontaktieren Sie uns unverbindlich und - abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs - kostenlos.

Autor: Oliver Wallscheid