Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Argus TM UG durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Argus TM UG durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage
12.11.2012783 Mal gelesen
Im Auftrag der Argus TM UG mahnt Rechtsanwalt Sandhage einen Verstoß gegen die AltölV ab. Die Argus TM UG wird vertreten durch den Geschäftsführer Devrim M. Yarkin. Unter www.dein-oelscheich.de ist ein entsprechender Webauftritt zu finden.

Konkret gerügt seitens der ARGUS TM UG ein Verstoß gegen § 8 AltölV.

(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 1a hinzuweisen.


In der Rechtsprechung wird eine solche Pflicht, auf die Annahmestelle hinzuweisen, auch bei Angeboten im Internet gesehen, vgl. OLG Hamburg, Beschluss v.  02.06.2010 - 5 W 59/10.

...

"c) Schließlich ist Anwendung von § 8 AltölVO auf den Internetversandhandel mit Motorenöl auch nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift geboten. Altöl muss fachgerecht entsorgt werden, gleichgültig, auf welchem Vertriebsweg das neue Öl erworben wird. Der Hinweis auf die kostenlose Entsorgungsmöglichkeit gegenüber privaten Endverbrauchern ist entgegen der Meinung des Landgerichts auch bei Internethändlern sinnvoll. Zum einen wird dem privaten Endverbraucher durch diesen Hinweis noch einmal bewusst gemacht, dass überhaupt eine besondere Entsorgung des Altöls erforderlich ist. Zum anderen kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Versandhändler bzw. die von ihm zu bezeichnende Annahmestelle stets so weit von dem privaten Endverbraucher entfernt liegt, dass die kostenlose Entsorgung für ihn uninteressant wäre. Hier sind die unterschiedlichsten Konstellationen denkbar und es kann auch für den Käufer über das Internet je nach den örtlichen Gegebenheiten durchaus Sinn machen, von der Möglichkeit der kostenlosen Entsorgung in der Annahmestelle des Verkäufers Gebrauch zu machen, statt nicht nur die Transportkosten, sondern auch noch die Entsorgungskosten selbst tragen zu müssen."

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird seitens der ARGUS TM UG durch Rechtsanwalt Sandhage zum Ausgleich von Rechtsverfolgungskosten zu einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR aufgefordert.

Abgemahnt durch die ARGUS TM UG ?

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