Abmahnung Peter Kirchhoff - Gabi Schmidt - KWP Kugler, Weingärtner & Partner

Abmahnung Filesharing
08.11.2012581 Mal gelesen
Erfahrungen mit urheberrechtlichen Abmahnungen des Peter Kirchhoff und Gabi Schmidt, jeweils vertreten durch die Rechtsanwälte der Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner

Die Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner spricht derzeit urheberrechtliche Abmahnungen an Lichtbildern für folgende Mandanten aus:

Peter Kirchhoff

Gabi Schmidt

In den Abmahnung lässt die Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner auffordern, die angeblichen Urheberrechtsverletzung innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen und dieses Verhalten auch in Zukunft zu unterlassen. Weiter wird der Adressat der Abmahnung der Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner aufgefordert, die beigefügte schriftliche "Erklärung zur Unterlassungsverpflichtung" unterzeichnet an die Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner zurückzusenden. Hierdurch könne der Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung abgewendet werden.

Mit der Abmahnung wird weiter ein Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie geltend gemacht. Die Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner gibt diesbezüglich in den Abmahnungen an, dass zur Bestimmung der angemessenen Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr die Rechtsprechung im Rahmen der erforderlichen pflichtgemäßen Schätzung der Schadenshöhe üblicherweise die Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (sog. MFM-Tabelle) heranziehe.

Die seitens der Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner im Auftrag ihrer Mandanten geltend gemachten Schadensersatzbeträge variieren (620 EUR pro Bild bis 1.200 EUR pro Bild).

Weiter verlangt der Abmahner Ersatz der durch die Einschaltung der Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Hierbei wird ein Streitwert in Höhe von 6.000,00 € für ein Bild zu Grunde gelegt. Daraus resultieren Abmahnkosten in Höhe von 546,69 € brutto.

In den uns vorliegenden Fällen raten wir dringend davon ab, die seitens der Kanzlei KWP Kugler, Weingärtner & Partner mit den Abmahnungen übersandten Unterlassungserklärungen nicht ohne entsprechende Änderungen zur Unterschrift zu bringen. Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach deutlich zu weit gefasst.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-peter-kirchhoff.html

oder

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-gabi-schmidt.html

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns an....


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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