Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Resident Evil- Afterlife 3D “ i.A.d. Constantin Filmverleih GmbH

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Resident Evil- Afterlife 3D “ i.A.d. Constantin Filmverleih GmbH
04.11.2012512 Mal gelesen
Constantin Filmverleih GmbH mahnt über Waldorf Frommer Resident Evil- Afterlife 3D ab

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, den Film "Resident Evil- Afterlife 3D" heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Der Abgemahnte wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbetrag in der Höhe von 956,- EUR zu zahlen sondern darüber hinaus auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sind Sie von einer Abmahnung betroffen, so bewahren Sie Ruhe und bedienen Sie sich fachkundiger Hilfe. Wir bieten eine kostenlose Hotline für solche Fälle und geben gerne eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon unter 0800 8662266


Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Wer eine Abmahnung ignoriert riskiert kostspielige Gerichtsverfahren vor den Amts- und Landgerichten! Auch wenn Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe nicht nachvollziehen können sollten, handelt es sich bei Abmahnungen nicht um Betrügereien, die Sie unbeachtet lassen könnten. Wenn Sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, ist es gerade Aufgabe Ihres Anwaltes den Irrtum der Gegenseite geradezurücken!

Auch muss die Abmahnung zum Wirksamwerden nicht per Einschreiben oder mit Originalunterschrift verschickt worden sein, da es sich um ein zivilrechtliches Verfahren handelt.

Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie zunächst nichts!

Die von der Gegenseite den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind für Sie nachteilig, da diese mit dem Ziel abgefasst werden die Gegenseite zu begünstigen. Oftmals wird die vorgefertigte Unterlassungserklärung auch noch mit schriftlichen Geständnissen und weiteren Zahlungszusagen verwoben. Unterschreiben Sie diese also in keinem Fall, Sie haben immer das Recht eine eigene, für Sie günstige Erklärung abzugeben.

Bedenken Sie hierbei bitte, dass die Unterlassungserklärung nicht nur strafbewehrt sein muss, sondern auch ein Leben lang gültig bleibt. Riskieren Sie hier keine Fehler und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Den von der Gegenseite erhobenen Forderungen gebührt genaue Prüfung. Oftmals sind diese weit überzogen oder schon dem Grunde nach nicht gerechtfertigt.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!

Unterlassen Sie jede Kontaktaufnahme mit der Gegenseite! Beachten Sie bitte, dass auf der Gegenseite Profis sitzen, die darauf geschult sind, alles, was Sie äußern, gegen Sie zu verwenden. Durch eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite können Ihnen langfristige Nachteile entstehen, die sich oftmals nur sehr schwer wieder korrigieren lassen. Sorgen Sie durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für Waffengleichheit!

Beachten Sie die gesetzten Fristen!

Notieren Sie sich die von der Gegenseite gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ein Überschreiten der Fristen kann für Sie erhebliche Nachteile haben und zu unnötigen Kosten führen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films "Resident Evil- Afterlife 3D" erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Waldorf Frommer weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


Wir laden Sie ein, uns unverbindlich über unsere Hotline 0800 8662266 um eine kostenlose Ersteinschätzung zu ersuchen.


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Werdermann | von Rüden
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Oberwallstr. 9
10117 Berlin

Telefon: 030 - 96535855
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail: info@wvr-law.de

Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

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