Abmahnung Rechtsanwalt Rasch / Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg fordern weiterhin Schadensersatz von 3.000 - 6.000 € wegen Filesharing

Abmahnung Filesharing
30.07.20095294 Mal gelesen

Das leidige Thema der Abmahnungen findet kein Ende. Einer der zweifelhaften Höhepunkte in diesem Bereich stellt sicherlich die Abmahnwelle der Kanzlei Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg dar, die seit geraumer Zeit massenhaft Personen abmahnen, die MP3 aus dem Internet heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben.

Die Bekämpfung der Urheberrechtsverletzungen, die durch die Tauschbörsen der Musikindustrie entstehen, wird als Grund für die Akkord-Abmahnungen angegeben. Die zur Verfolgung notwendigen Daten erlangt Rasch mittels der ProMedia GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer er ist.

Betroffene sollten sich keinesfalls von dieser Vorgehensweise einschüchtern lassen und sich zur Wehr setzen. Die Schadensersatzforderungen in Höhe von 3.000,00 - 6.000,00 € müssen nämlich von der Kanzlei Rasch in jedem Einzelfall dargelegt und begründet werden. Dieser Nachweis wird allerdings schwerlich zu führen sein.

 

RA K.Gulden, LL.M.

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