Vielzahl einschlägiger Abmahnungen für sich genommen n i c h t rechtsmissbäuchlich - OLG FFM Juli 2007 RA Sagsöz, Bonn

Abmahnung Filesharing
19.09.20071393 Mal gelesen

Vielzahl einschlägiger Abmahnungen für sich genommen nicht rechtsmissbäuchlich


Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.07.2007, Az. 6 W 66/07

Das OLG Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit bei einer Vielzahl von Abmahnungen durch Unternehmen wegen kollusivem Zusammenwirkens mit einem Rechtsanwalt und zur Unternehmereigenschaft im eBay-Handel auseinanderzusetzen. Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattformen eBay ist regelmäßig als gewerblich zu beurteilen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" einzustufen und registriert ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 27.07.2004 - Az. 8 W 54/04, GRUR 2004, 1042 und OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22.12.2004 - Az. 6 W 153/04, GRUR-RR 2005, 318, 320). Nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main ist eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattformen eBay regelmäßig als gewerblich zu beurteilen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" einzustufen und registriert ist. Daneben hatte sich das OLG Frankfurt am Main in der vorliegenden Entscheidung mit der Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit bei einer Vielzahl von Abmahnungen durch einem Unternehmen wegen kollusivem Zusammenwirkens mit einem Rechtsanwalt auseinanderzusetzen.
Eine Vielzahl einschlägiger Abmahnungen genügt für sich genommen nicht, um ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem Anspruchsteller und seinem Rechtsanwalt feststellen zu können.

RA Sagsöz, Bonn