Wettbewerbsrechtliche Abmahnung bei eBay Preisangabenverordnung (PAngV) u.a.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung bei eBay Preisangabenverordnung (PAngV) u.a.
04.10.2012592 Mal gelesen
Im Rahmen einer durch unseren Mandanten vorgelegten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen Verstößen gegen das UWG wird deutlich, dass trotz der bereits weitverbreiteten Kenntnis der verschiedenen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften immer noch sehr viel Unwissenheit und Nachholbedarf herrscht. Doch was war passiert? Die Rechtsanwälte Lehmann und Reinhard aus Delitzsch sprechen im Namen Ihres Mandanten Reinhold Rutz wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen bei eBay aus.

Im Rahmen einer durch unseren Mandanten vorgelegten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen Verstößen gegen das UWG wird deutlich, dass trotz der bereits weitverbreiteten Kenntnis der verschiedenen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften immer noch sehr viel Unwissenheit und Nachholbedarf herrscht.

 

Doch was war passiert?

Die Rechtsanwälte Lehmann und Reinhard aus Delitzsch sprechen im Namen Ihres Mandanten Reinhold Rutz wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen bei eBay aus.

Unter anderem werden Fehler in der Widerrufsbelehrung gerügt:

  • fehlerhafte Bezeichnung eines Paragrafen in der verwendeten Widerrufsbelehrung
  • falsche Angabe zu den regelmäßigen Kosten der Rücksendung

und eben auch die Nichtangabe der Grundmengenpreise nach Preisangabenverordnung (PAngV). Dabei sollen die nach dieser Verordnung erforderlichen Grundpreise nicht in der unmittelbaren Nähe zum Endpreis angegeben worden sein. Bei eBay soll das hingegen nur dann genügen, wenn der Grundpreis bereits z.B. im Angebotstitel " Produkt XY, (1 L/1,40 EUR)" auch auf der Übersichtsseite und damit in unmittelbarer Nähe zum Endpreis zu finden ist. 

 

Die vorgenannten Verstöße sollen durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beseitigt werden. Eine vorgefertigte allerdings aus unserer Sicht zu weit gefasste strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt. Es wird allerdings davor gewarnt, voreilig und ohne Prüfung die geforderten Ansprüche einzugestehen und die als Vorschlag unterbreitete Erklärung zu unterzeichnen.

   

Für die anwaltliche Bearbeitung werden zudem Kosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR, d.h. ein Gesamtbetrag von 651,80 EUR gefordert.

 

Aufgrund der in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten kurzen Fristen, sollte dennoch eine schnelle Prüfung der Ansprüche mit nachfolgender Reaktion erfolgen.

Gern stehe ich im Rahmen einer Beratung oder einer Bearbeitung der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de