Fake Abmahnung der Video-Aktuell Betriebs GmbH durch Anwaltskanzlei Grube & Kollegen?

Abmahnung Filesharing
02.10.2012359 Mal gelesen
Zur Zeit kursiert in einschlägigen Internetblogs eine angebliche Abmahnung einer Anwaltskanzlei Grube & Kollegen, angeblich im Auftrage der Video-Aktuell Betriebs GmbH.

Zur Zeit kursiert in einschlägigen Internetblogs eine angebliche Abmahnung einer

Anwaltskanzlei Grube & Kollegen,

angeblich im Auftrage der

Video-Aktuell Betriebs GmbH

wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem "Filmwerk" mit dem einschmeichelnden Titel "Die Transe fickt mich in den Arsch - Goldlight", welcher im Internet vermeintlich unter der noch hübscheren Bezeichnung "13jährige hart in den Arsch gefickt" verbreitet werden soll.

Die Titel der angeblichen "Werke" sind für sich genommen schon grandios. Aber offensichlich hat sich da jemand einen Spaß erlaubt. Denn die angeblich abmahnende Kanzlei konnte bislang nicht identifiziert. Zwar handelt es sich bei der Video-Aktuell Betriebs GmbH um eine im Abmahngeschäft einschlägig bekannte Firma. Diese hat in der Vergangenheit Titel wie "Mitten in Deutschland 12 - Mopedschlampen" oder "M.i.D. 14 Amateurswinger im Pornokino" abmahnen lassen. In diesen Verfahren ließ sich die Video-Aktuell Betriebs GmbH durch die Kanzlei Schulenburg & Schenk vertreten.

Bekannt geworden ist die Video-Aktuell Betriebs GmbH aber auch in Verbindung mit Abofallen. So wurden in der Vergangenheit eine Vielzahl von "Interessenten" mit einem unbestellten "Vorzugsabo" der Zeitschrift "Hörzu" für drei Monate geködert. Dabei sollte es sich um ein Präsent treuer Videothek-Kunden handeln. Wer jedoch nicht innerhalb von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt hatte, wurde automatisch kostenpflichtig weiterbeliefert. Wer am Ende tatsächlich eine Zahlung vornahm, hatte zunächst die schlechteren Karten. Denn eine Zahlung hätte nicht vorgenommen werden müssen, da kein Vertragsverhältnis bestand. Rechnungen konnten also wegen eines fehlenden Vertrages ignoriert werden. Ein Vertrag kommt mit einem Verbraucher gerade nicht durch "Schweigen" zustande. Eine Kündigung mußte also nicht erfolgen. Falsch ist es jedoch nicht zu kündigen und wenn, sollte diese in jedem Fall per Einwurfeinschreiben oder Fax ausgesprochen werden.