Aktuelle Abmahnungen der Kanzleien Waldorf, Kornmeier und CGM

Abmahnung Filesharing
02.10.2012409 Mal gelesen
Derzeit kursieren wieder zahlreiche Abmahnungen von Kanzleien wie Waldorf Frommer, Kornmeier und CGM. Betroffene sind oft verunsichert, wie sie sich verhalten sollen. Der Beitrag zeigt auf, was von diesen Abmahnungen zu halten ist.

Derzeit werden wieder zahlreiche Musik- und Filmangebote in Tauschbörsen abgemahnt, wobei den Abgemahnten der Vorwurf der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung gemacht wird. Egal welcher Titel betroffen ist: Das Vorgehen der Abmahnanwälte ist immer gleich: Den Abgemahnten wird dargelegt, wann sie welchen Titel unerlaubt im Internet, zumeist in Tauschbörsen oder über Bit Torrent, angeboten haben sollen. Es werden Hashwerte der angeblich verbreiteten Dateien aufgelistet, die festgestellte IP-Adresse, die dem Adressaten dann zugeordnet werden konnte, der Tatzeitpunkt genannt und rechtliche Ausführungen zu den urheberrechtlichen Folgen der vorgeworfenen Tat.
Nach diesem Muster mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München derzeit die Weiterverbreitung des Filmwerkes "Zorn der Titanen" ab. Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier hat die Abmahnung der unerlaubten Weiterverbreitung des Songs "Endless Summer" der Interpretin Oceana im aktuellen Textbaustein-Repertoire und die im Abmahngeschäft relativ neue CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Auftrag der DigiProtect die Zugänglichmachung des Songwerkes "My Party" von "DJane Housecat" ab.
Den Abmahnungen ist gemeinsam zu entnehmen, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird, sowie die Zahlung von Schadensersatz.

Welcher Schadensersatz gefordert werden kann, darüber sind die Abmahnkanzleien unterschiedlicher Ansicht. Waldorf und Frommer verlangen inklusive Abmahnkosten regelmäßig 956 EUR, Kornmeier ist mit 450 EUR zufrieden und CGM halten 690 EUR für angemessen, die sich bei Zahlung binnen 8 Tagen auf 450 EUR ermäßigen sollen.

Betroffene Abgemahnte sollten aber keinesfalls bedenkenlos und ohne vorherige Prüfung zahlen. Die unterschiedlichen Forderungen der einzelnen Kanzleien zeigen, dass es keine festen Sätze für Schadensersatzforderungen gibt. Diese sind im Gegenteil in der Regel überhöht und durch Verhandlungen reduzierbar.

Auf keinen Fall sollte auch die den Abmahnungen beigefügten, vorgefertigten Unterlassungserklärungen ohne vorhergehende Prüfung unterzeichnet werden, da diese in der Regel zu weitgehend sind und Rechtsnachteile mit sich bringen.

Eine anwaltliche Beratung und Vertretung ist daher auf jeden Fall zu empfehlen und hilft übermäßige Kosten und zu weitgehende Verpflichtungen zu vermeiden. 

Die von den Abmahnkanzleien gesetzten Fristen sollten dabei unbedingt beachtet werden, da sonst eine teure einstweilige Verfügung droht. 

Für eine erste Orientierung stehe ich Betroffenen jederzeit telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 3657324 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit solchen Abmahnungen.