Abmahnungen: Nicht einschüchtern lassen!

Abmahnung Filesharing
28.09.2012371 Mal gelesen
Wer sich in Tauschbörsen umfangreiche Song-Container (z.B. Top 100 Charts) besorgt und diese (automatisch) weiterverbreitet, muss damit rechnen, in der Folge mehrere Abmahnungen zu bekommen. Verhindern lässt sich dies kaum.

"Sehr geehrter Herr Schwartmann,

in der Anlage die Unterlassungserklärung für Kornmeier.
Weiterhin ist heute erneut eine neue Abmahnung
eingegangen von Waldorf, München.
Wenn das so weiter geht kann ich bald Privatinsolvenz anmelden
Was können Sie dagegen tun?"

Diese Zeilen schrieb mir ein Mandant, dem vorgeworfen wird, über Bit Torrent die Top 100 der deutschen Single-Charts von Ende Juli 2012 weiterverbreitet zu haben. Zwei Abmahnungen hat er deshalb bereits erhalten, nun befürchtet er, noch 98 weitere Schreiben von Abmahnanwälten zu bekommen.

Dagegen lässt sich kaum etwas unternehmen. Die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen, die oft angeraten wird, ist aus praktischer, wie aus rechtlicher Sicht problematisch und führt in der Regel nicht zum Erfolg. Es gibt eigentlich nur einen Rat: Nicht einschüchtern lassen und zeigen, dass man keine leichte Beute für die Abmahner ist. Wer sich gegen Abmahnungen (anwaltlich) zur Wehr setzt und die Zahlung der überhöhten Schadensersatzforderungen verweigert, hat gute Chancen, dass sich dies unter den einschlägigen Kanzleien herumspricht und er künftig von weiteren Abmahnungen verschont bleibt. Die befürchtete Privatinsolvenz ist also nicht zwingend.

Bitte beachten Sie meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit solchen Abmahnungen.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln